Bonitaet pruefen fuer Verkaeufer und Vermieter von Haeusern und Wohnungen

Finde heraus, ob dein Immobilien-Käufer oder Mieter eine gute Bonität hat

Wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird, geht es in der Regel um viel Geld. Auch beim Vermieten summieren sich ausstehende Mietzahlungen schnell auf mehrere Tausend Euro. Daher sollten Verkäufer und Vermieter von Wohnungen oder Häusern die Bonität der Interessenten prüfen, bevor sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten. Wir erklären, wie man die Bonität eines Kauf- und Mietinteressenten prüft.

Im ersten Schritt kann den Kauf- und Mietinteressenten eine freiwillige Selbstauskunft zur Verfügung gestellt werden. In dieser Selbstauskunft sollte man sich als Eigentümer aber auf jene Fragen konzentrieren, die eine Einschätzung der Bonität erlauben. Diskriminierende Merkmale wie Religionszugehörigkeit, Alter von Kindern, Gesundheitszustand oder Herkunft haben daher in der Auskunft nichts zu suchen. Schlimmstenfalls kann ein abgelehnter Interessent oder eine Interessentin solche Fragen später gegen den Eigentümer oder Vermieter verwenden. Erlaubt sind aber Fragen über frühere Mietverhältnisse und deren Verlauf.

Fragen nach Gesundheit und Religion sind unzulässig

Wenn die Interessenten die freiwillige Selbstauskunft ausfüllen, müssen zulässige Fragen auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dies lässt man sich am Ende der Selbstauskunft oft auch noch einmal schriftlich bestätigen („Habe alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet“). Doch Vorsicht: Unzulässige Fragen wie nach Gesundheitszustand oder Herkunft hingegen müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Die Selbstauskunft sollte immer Fragen beinhalten, ob gegen den Interessenten in den vergangenen 5 Jahren eine Vollstreckungsmaßnahme oder ein Mahn- oder Insolvenzverfahren durchgeführt wurde. Ferner sollte sich der Eigentümer eine Zustimmung geben lassen, die Bonität der Interessenten durch einen Dritten wie zum Beispiel die SCHUFA überprüfen zu lassen. Denn ohne eine solche explizite (und am besten schriftlich dokumentierte) Zustimmung ist eine Bonitätsprüfung nicht zulässig.

Für Bonitätsabfragen muss man sich als Eigentümer registrieren

Hat eine Interessentin oder ein Interessent die Zustimmung zu einer Bonitätsabfrage erteilt, kann der Eigentümer die Bonität überprüfen. Typische Anbieter für solche Abfragen sind die Schufa, Crifbürgel oder Euro-Pro. Jedoch müssen Vermieter sich bei den Anbietern registrieren und identifizieren, um Abfragen stellen zu können. Dies soll einem Missbrauch der Daten vorbeugen. Wenn Sie einen Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt haben, wird er die Bonitätsprüfung für Sie durchführen.

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