Haus oder Wohnung verkaufen - Mängel besser nicht verschweigen

Beim Verkauf von Immobilien Mängel besser nicht verschweigen

Gebrauchte Immobilien haben häufig kleinere oder größere Mängel. Das ist ziemlich normal. Klassiker sind Wasserschäden, Schimmelbildung, feuchte Keller oder Defekte an der Elektro- oder Sanitärinstallation. Verkäufer solcher Häuser oder Wohnungen sollten sich hüten, diese Mängel bei Besichtigungen gegenüber Kaufinteressenten arglistig zu verschweigen oder gar darüber die Unwahrheit zu sagen. Denn das kann teuer werden.

Daher lautet unsere Empfehlung: Verschweige bekannte Schwächen deines Hauses oder deiner Wohnung nicht, sondern zeige Interessenten bei der Besichtigung Lösungsmöglichkeiten auf. Lasse Bilder in ihren Köpfen von einem frisch renovierten Keller entstehen, den sie als Fitnessraum nutzen. Aber unterlasse es, die Nässe im Keller zu verschweigen oder – schlimmer noch – sie kurzfristig hinter Wandfarbe oder gar einer Wandverkleidung zu verstecken.

Rechtsfolgen von arglistig verschwiegenen Mängeln sind gravierend

Denn die Rechtsfolgen sind gravierend: Wenn du als Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigst, kannst du dich nicht mehr auf einen vertraglichen Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen. Sprich: Du hast die Immobilie dem Käufer auf deine Kosten so zu verschaffen, dass dieser Mangel nicht besteht. Spätestens bei der Beurkundung des Kaufveretrags wird der Notar auf diesen Umstand hinweisen. Und dann kommst du aus der verzwickten Lage vielleicht schon nicht mehr schadlos heraus.

Komplizierter ist die Rechtslage bei Mängeln, die dir zwar nicht explizit bekannt sind, die du aber an deiner Immobilie vermutest. Falls du davon ausgehen musst, dass der Interessent bei Kenntnis dieses Mangels vom Kauf zum geforderten Preis Abstand nehmen würde, musst du auch auf solche möglichen Mängel an der Immobilie hinweisen, um eine Unwirksamkeit des Gewährleistungsaussschlusses zu vermeiden. Dabei ist es nicht deine Aufgabe, den Mangel untersuchen zu lassen. Du musst nur deinen Verdacht eindeutig äußern.

Vorsicht bei der Zusicherung von Eigenschaften der Immobilie

Sehr vorsichtig solltest du als Verkäufer außerdem mit Aussagen über die Eigenschaften deiner Immobilie bei Besichtigungen sein. Sofern du dir nicht 100% sicher bist oder entsprechende Unterlagen zur Verfügung hast, solltest du keine Behauptungen aufstellen, die bestimmte Eigenschaften der Immobilie zusichern. Zu solchen Eigenschaften zählen zum Beispiel die bauliche Nutzung des Grundstück, die Beschaffenheit des Baugrunds oder die Nutzung von bestimmten Flächen der Immobilie zu Wohn- oder Gewerbezwecken. Wenn ein Interessent Auskünfte zu diesen Themen von dir verlangt, solltest du im Zweifel dir Rat bei Experten suchen. Denn wenn du Eigenschaften der Immobilie zusicherst, haftest du später beim Verkauf dafür auch.

Hinweis: Als Agentur für Immobilien-Markering erbringen wir keine Rechtsberatung. Wir berichten nur aus unserer beruflichen Praxis. Mit konkreten Rechtsfragen wende dich bitte ein einen Rechtsanwalt.

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